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Reisekosten werden nur gegen Vorlage einer spezifizierten
Reisekostenabrechnung lt. Formular Reisekostenabrechnung des BSV vergütet.
Digitale Belege können abgerechnet werden, wenn keine weiteren
Originale als Anlagen benötigt werden. Die Reisekostenabrechnung ist
mit eingescannter Unterschrift z.B. als PDF-Datei oder als FAX zuzusenden.
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